Rechtliches

Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen

Für die Nutzung des „Online Prüfers“ (SaaS) und der API-Schnittstelle.

Stand: 15.09.2025 · Anbieter: Optimus Software GmbH, Tal 44, 80331 München

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die entgeltliche Nutzung des webbasierten Softwareprodukts „Online USt-ID Prüfer“ einschließlich der API-Schnittstelle zwischen der Optimus Software GmbH („Optimus“ oder „Provider“) und dem Kunden. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

1. Geltungsbereich, Unternehmerkunden, Rangfolge

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die entgeltliche Nutzung des webbasierten Softwareprodukts „Online USt-ID Prüfer“ einschließlich der API-Schnittstelle (zusammen „Software“ oder „Online-Dienst“) zwischen Optimus und dem Kunden.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden nicht beliefert.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Optimus stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  4. Rangfolge: (1) Individuelle Vereinbarungen, Bestellformular, Leistungsbeschreibung und Preisblatt, (2) diese AGB, (3) gesetzliche Vorschriften.

2. Begriffsdefinitionen

  1. „Transaktion“ ist eine vom System des Providers technisch verarbeitete, vom Kunden initiierte Aktion eines definierten Typs, die eine abrechnungs- bzw. kontingentrelevante Nutzung auslöst. Transaktionen sind insbesondere:
    1. USt-IdNr.-Prüfung (z. B. Schnellprüfung, einfache Prüfung, qualifizierte Bestätigungsanfrage),
    2. Dokumentations- oder Berichtserstellung (z. B. PDF-Bericht),
    3. Erzeugung einer qualifizierten Zeitstempel-Signatur innerhalb eines Berichts,
    4. sonstige in der Preis- oder Leistungsbeschreibung als transaktionsrelevant gekennzeichnete Aktionen (z. B. Stammdaten-Anreicherung oder -Validierung, sofern so definiert).
  2. „Transaktionskontingent“ ist die vertraglich vereinbarte Anzahl an Transaktionen je Abrechnungs- oder Nutzungszeitraum oder als Prepaid-Paket, getrennt nach Transaktionstypen oder als Gesamtpool, jeweils gemäß Preis- oder Leistungsbeschreibung.
  3. „Stammdatensatz“ ist ein eindeutiger, vom Kunden im System angelegter oder geführter Datensatz, der mindestens eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) einschließlich Länderkennzeichen umfasst.
  4. „Stammdatenkontingent“ bezeichnet die vertraglich vereinbarte maximale Anzahl eindeutiger USt-IdNrn., die der Kunde innerhalb eines Nutzungszeitraums erstmalig prüft.
  5. Maßgeblich für die Berechnung des Stammdatenkontingents ist nicht die Anzahl der vom Kunden im System angelegten, gespeicherten oder verwalteten Stammdatensätze, sondern ausschließlich die Anzahl der eindeutigen USt-IdNrn., die innerhalb des jeweiligen Nutzungszeitraums mindestens einmal Gegenstand einer Prüftransaktion waren. Die bloße Anlage oder Speicherung einer USt-IdNr. ohne Auslösung einer Prüftransaktion führt nicht zu einer Anrechnung.
  6. Eine USt-IdNr. gilt als angerechnet, sobald für sie erstmalig eine anrechnungsrelevante Prüftransaktion ausgelöst wurde. Mehrfache Prüfungen derselben USt-IdNr. innerhalb desselben Nutzungszeitraums führen nicht zu einer weiteren Anrechnung.
  7. Der maßgebliche Nutzungszeitraum ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gilt für stammdatenbasierte Lizenzmodelle jeweils der Kalendermonat als Nutzungszeitraum, auch bei Verträgen mit zwölf Monaten Laufzeit oder länger.
  8. Mit Beginn eines neuen Nutzungszeitraums beginnt die Zählung erneut. Eine Übertragung, Addition oder Ansammlung nicht genutzter Stammdatenkontingente über mehrere Nutzungszeiträume hinweg ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  9. „API-Token“ ist ein vom Kunden über die Weboberfläche erzeugtes technisches Zugriffsmittel zur Authentifizierung und Autorisierung von API-Anfragen.
  10. „PDF-Bericht“ ist ein durch die Software erzeugtes PDF-Dokument zur Dokumentation von Prüfungsergebnissen.
  11. „Zeitstempel-Signatur“ ist eine optionale qualifizierte Zeitstempelung innerhalb eines PDF-Berichts, soweit im Produkt verfügbar und vom Kunden beauftragt.
  12. „Quick Check“ (Schnellprüfung) bezeichnet eine Prüftransaktion, bei der auf Basis einer übermittelten USt-IdNr. eine Abfrage durchgeführt wird. Das Ergebnis umfasst einen fachlichen Prüfstatus sowie, soweit von den angebundenen Prüfsystemen bereitgestellt, grundlegende Unternehmensinformationen.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

  1. Vertragsgegenstand ist die zeitweise Überlassung der Software zur Nutzung über eine Datenfernverbindung (SaaS) gegen Entgelt einschließlich der Bereitstellung der Weboberfläche und/oder API-Schnittstelle sowie der in der Leistungsbeschreibung genannten Support- und Wartungsleistungen.
  2. Eine physische Überlassung der Software (z. B. Datenträger) erfolgt nicht.
  3. Der Provider stellt dem Kunden die Software im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bereit und erhält sie während der Vertragslaufzeit.
  4. Eine kundenspezifische Anpassung oder Erweiterung ist nicht geschuldet, kann aber gesondert vereinbart werden.

4. Vertragsschluss

  1. Angebote des Providers (einschließlich Website, Preislisten, E-Mail) sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
  2. Der Vertrag kommt zustande durch (a) die Annahme einer Bestellung durch den Provider (Auftragsbestätigung in Textform) oder (b) die Freischaltung des Kundenaccounts bzw. Bereitstellung der Zugangsdaten.
  3. Der Kunde hat bei Bestellung zutreffende Unternehmensdaten anzugeben und zu bestätigen, dass er Unternehmer ist.

5. Bereitstellung, Zugang, Systemvoraussetzungen

  1. Die Bereitstellung erfolgt über das Internet. Systemvoraussetzungen sind ein aktueller Webbrowser sowie eine funktionierende Internetverbindung; für die API zusätzlich eine technisch kompatible Client-Implementierung gemäß OpenAPI-Beschreibung.
  2. Nach Zugang der Auftragsbestätigung wird der Kunde zur Registrierung eines Benutzerkontos aufgefordert und hat die erforderliche Nutzerkennung in Textform zu übermitteln. Nach erfolgreicher Prüfung und Freischaltung wird der Zugang ermöglicht. Eine Zusendung von Zugangsdaten in Textform erfolgt nicht.
  3. Nach Freischaltung kann der Kunde über die Weboberfläche API-Tokens erzeugen. Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung und Rotation der Tokens verantwortlich.
  4. Der Provider ist berechtigt, technische Schutzmaßnahmen (z. B. Rate-Limiting, Abuse-Detection, IP-Restriktionen, Token-Rotation) einzusetzen.
  5. Die Freischaltung steht unter dem Vorbehalt der Erfüllung der vereinbarten Zahlungspflichten. Der Provider ist berechtigt, den Zugang abhängig vom Kunden, Abrechnungsmodell, Zahlungsweg sowie einer etwaigen Bonitäts- oder Risikoprüfung entweder unmittelbar nach Vertragsschluss oder erst nach vollständigem Zahlungseingang freizuschalten.

6. Lizenzmodelle, Nutzungsumfang, Kontingentlogik

  1. Allgemeines Nutzungsrecht. Der Provider räumt dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
  2. Abgrenzung von Eigengebrauch und Drittnutzung. Eigengebrauch liegt vor, wenn der Kunde die Software ausschließlich für eigene interne Geschäftsprozesse und das eigene Wirtschaftssubjekt verwendet, ob direkt über die Weboberfläche oder mittelbar über angebundene Systeme. Eine Bereitstellung für Dritte, verbundene Unternehmen oder im Rahmen von Plattform-, Reseller-, Service-, Agentur- oder Outsourcing-Modellen bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  3. API-Integration. Die Nutzung der API zur Integration in eigene Systeme ist nur im vereinbarten Umfang zulässig. Eine Bereitstellung der Funktionen gegenüber Dritten bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  4. Keine stillschweigende Rechteübertragung. Durch Schnittstellen, Dokumentationen oder Beispielimplementierungen werden keine weitergehenden Rechte eingeräumt.
  5. Anrechnungsrelevanz. Abrechnungsrelevant sind ausschließlich technisch erfolgreich verarbeitete Transaktionen mit verwertbarem Ergebnis. Technisch fehlgeschlagene Transaktionen (z. B. durch Nichtverfügbarkeit von BZSt/MIAS) werden nicht angerechnet.
  6. Abrechnungsgrundlage. Maßgeblich sind die systemseitig erfassten Nutzungs- und Transaktionsdaten, soweit nicht nachweislich ein technischer Fehler im Verantwortungsbereich des Providers vorliegt.
  7. Transaktionsmodell. Der Nutzungsumfang richtet sich nach dem vereinbarten Transaktionskontingent. Jede Transaktion eines definierten Typs zählt eigenständig, unabhängig von Weboberfläche oder API.
  8. Stammdatenmodell. Der Nutzungsumfang richtet sich nach dem Stammdatenkontingent. Innerhalb des Kontingents dürfen Prüftransaktionen für die eindeutigen Stammdatensätze in der Regel unbegrenzt ausgeführt werden. Umgehungsversuche können als Missbrauch bewertet werden.
  9. PDF-Berichte und Signaturen. Unabhängig vom Modell sind die Erstellung eines PDF-Berichts und die Erzeugung einer Zeitstempel-Signatur stets transaktionsbasiert und werden gesondert angerechnet.
  10. Überschreitung. Bei Erreichen eines Kontingents kann der Provider die Nutzung blockieren oder, sofern vereinbart, nachträglich abrechnen (Overage). Zusätzliche Kontingente können als Add-ons oder Prepaid-Pakete erworben werden.
  11. Verbot unzulässiger Nutzung, insbesondere massenhafte Nutzung außerhalb der Kontingente, Nutzung für Dritte, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder rechtswidrige Datenverarbeitung.
  12. Laufzeit und Verfall. Nicht genutzte Transaktionskontingente verfallen ersatzlos mit Ablauf des Nutzungszeitraums; ein Anspruch auf Auszahlung oder Rückerstattung besteht nicht. Stammdatenkontingente erneuern sich mit Beginn jedes neuen Nutzungszeitraums.

7. Verfügbarkeit, Wartung, Änderungen

  1. Der Online-Dienst wird grundsätzlich rund um die Uhr bereitgestellt, ausgenommen geplante Wartungsfenster, sicherheitsrelevante Maßnahmen und unvermeidbare Störungen.
  2. Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt; bei geplanten Arbeiten wird der Kunde nach Möglichkeit vorab informiert.
  3. Der Provider ist berechtigt, die Software fortzuentwickeln und anzupassen, soweit dies zur Sicherheit, Rechtskonformität oder Stabilität erforderlich ist, die Kernfunktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt oder dem Kunden zumutbar ist. Wesentliche Änderungen erfolgen nur nach angemessener Vorankündigung.

8. Anwendungsbereich, Drittleistungen (BZSt/MIAS)

  1. Die Software dient der gebündelten Prüfung von USt-IdNr. im Rahmen des Bestätigungsverfahrens gemäß § 18e UStG i. V. m. UStAE über die Schnittstellen des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) sowie des MIAS/VIES der Europäischen Kommission.
  2. Der Provider erweitert die Angebote des BZSt/MIAS weder inhaltlich noch technisch und beeinflusst deren Verfügbarkeit nicht. Die Prüfungen unterliegen den Nutzungsbedingungen dieser Systeme.
  3. Die Ergebnisse werden in der Weboberfläche u. a. farblich dargestellt, über die API gemäß den definierten Statuswerten der OpenAPI-Beschreibung.
  4. Der Provider haftet nicht für die inhaltliche Korrektheit der von BZSt/MIAS zurückgegebenen Daten. Die steuerliche Würdigung obliegt dem Kunden.
  5. Ist BZSt/MIAS nicht erreichbar, kann die Prüfung vorübergehend nicht erfolgen. Eine Haftung für solche Ausfälle außerhalb des Verantwortungsbereichs des Providers ist ausgeschlossen.

9. Qualifizierte Bestätigungsanfrage, Dokumentation, Signatur

  1. Bei einer qualifizierten Bestätigungsanfrage beim BZSt kann auf Wunsch eine digitale Signatur in Form eines qualifizierten Zeitstempels angebracht werden. Die Signatur ist stets optional und nur Bestandteil, wenn der Kunde sie beauftragt und ein entsprechendes Transaktionskontingent vorhanden ist.
  2. Die Erstellung und Verarbeitung der Dokumentationsdateien erfolgt ausschließlich auf Servern des Providers in Deutschland bzw. innerhalb der EU/des EWR, soweit nicht anders vereinbart.
  3. Seit dem 01.12.2025 erfolgt die Dokumentation der Prüfaufrufe und Rückgabewerte in strukturierter Form als JSON-Datei (zuvor PDF mit eingebetteter Text- und XML-Antwortdatei). Hintergrund ist die Kennzeichnung der bisherigen XML-RPC-Schnittstelle des BZSt als obsolet.
  4. PDF-Berichte werden zum Download bereitgestellt; optional kann die automatische Übermittlung per E-Mail aktiviert werden. Über die API kann ein PDF-Bericht, sofern angeboten, per Parameter angefordert werden.
  5. Archivierung: Der Provider erbringt keine Archivierungsleistung. Der Kunde ist verpflichtet, Prüfungsergebnisse eigenständig ordnungsgemäß zu speichern und aufzubewahren.

10. Vergütung, Abrechnung, Zahlung, Verzug

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Plan (Transaktions- und/oder Stammdatenmodell) einschließlich etwaiger Add-ons. Maßgeblich sind Preis-/Leistungsblatt und Bestellbestätigung.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Nutzungsgebühr jährlich im Voraus fällig. Monatliche Abrechnung oder Prepaid-Pakete können angeboten werden.
  3. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Der Kunde gerät spätestens 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug.
  4. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.

11. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist für die Einrichtung seiner IT-Umgebung, die Internetverbindung und die sichere Integration der API verantwortlich.
  2. Zugangsdaten und Tokens sind geheim zu halten, vor Zugriff Dritter zu schützen und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
  3. Der Kunde hat den Provider unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten kompromittiert wurden.
  4. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der verarbeiteten Daten verantwortlich und stellt sicher, dass erforderliche Rechtsgrundlagen, Informationspflichten und ggf. Einwilligungen vorliegen.

12. Support und Störungsbehebung

  1. Supportanfragen können über support@optimussoftware.de gestellt werden und werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
  2. Erstreaktion in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Geschäftstagen (Mo–Fr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Providers) mit Eingangsbestätigung und erster Einschätzung.
  3. Eine bestimmte Zeit bis zur endgültigen Behebung wird nicht garantiert, da diese von Art und Schwere der Störung abhängt. Der Provider bemüht sich um eine Lösung innerhalb angemessener Frist.

13. Gewährleistung (Mietrecht)

  1. Für die Überlassung zur Nutzung gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB). Mängel sind unverzüglich in Textform anzuzeigen. Ein bestimmter wirtschaftlicher, steuerlicher oder rechtlicher Erfolg wird nicht geschuldet; die Software ist ein technisches Hilfsmittel, die Verantwortung für die rechtliche und steuerliche Bewertung liegt beim Kunden.
  2. Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit wird ausgeschlossen.
  3. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
  4. Eine Gewährleistung für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder rechtliche Verwertbarkeit der von BZSt/MIAS oder sonstigen Drittsystemen übermittelten Daten wird nicht übernommen.

14. Haftung

  1. Der Provider haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, im Rahmen ausdrücklich übernommener Garantien sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Providers.
  5. Soweit den Provider die Haftung für Datenverlust dem Grunde nach trifft, ist sie auf den typischen Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden begrenzt.

15. Schutzrechte, Nutzungsrechte, Kundeninhalte

  1. Die Software, Dokumentationen und sonstigen Inhalte des Providers sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält ausschließlich die in diesen AGB eingeräumten Nutzungsrechte.
  2. Der Kunde darf die Software weder dekompilieren noch zurückentwickeln, außer soweit dies zwingend gesetzlich erlaubt ist.
  3. An Kundeninhalten verbleiben sämtliche Rechte beim Kunden. Der Kunde räumt dem Provider das für den Betrieb erforderliche, nicht ausschließliche Recht ein, Kundeninhalte zur Vertragserfüllung zu verarbeiten.

16. Sperrung/Suspension bei Verstößen

  1. Der Provider ist berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren oder Funktionen einzuschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Sicherheitsrisiken oder unzulässige Nutzung bestehen, der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist oder wesentliche Vertragspflichten verletzt.
  2. Soweit möglich, wird der Provider vorab informieren und Gelegenheit zur Abhilfe geben, es sei denn, eine sofortige Sperrung ist zur Gefahrenabwehr erforderlich.

17. Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Vertraulichkeit

  1. Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO.
  2. Sofern der Provider personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
  3. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse; diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort, soweit gesetzlich zulässig.

18. Vertragslaufzeit, Verlängerung, Kündigung

  1. Der Vertrag hat die vereinbarte Mindestlaufzeit (regelmäßig 12 Monate), sofern nicht anders vereinbart.
  2. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
  3. Erwirbt der Kunde ausschließlich ein einmaliges Prepaid-/Kontingentpaket ohne laufende Nutzungsgebühr und ist dies als „einmalig“ gekennzeichnet, endet der Vertrag automatisch mit Ablauf des definierten Nutzungszeitraums.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Kündigungen bedürfen der Textform.

19. Datenherausgabe, Löschung nach Vertragsende

  1. Nach Vertragsende kann der Kunde für 30 Tage einen Export seiner verfügbaren Berichte und Dokumentationen vornehmen, soweit technisch vorgesehen. Weitergehende Unterstützung kann gesondert vergütet werden.
  2. Der Provider löscht Kundendaten nach Ablauf angemessener Fristen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen entgegenstehen.
  3. Der Kunde bleibt für seine eigene Archivierung verantwortlich.

20. Abtretung, Subunternehmer

  1. Der Kunde darf Forderungen gegen den Provider nur mit vorheriger Zustimmung in Textform abtreten.
  2. Der Provider darf zur Leistungserbringung Subunternehmer einsetzen.

21. Änderungen dieser AGB

  1. Der Provider ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
  2. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei Umsetzung geänderter gesetzlicher oder höchstrichterlicher Vorgaben, technischer Weiterentwicklungen und Sicherheitsanforderungen, Funktionsänderungen ohne wesentliche Beeinträchtigung des Vertragszwecks sowie redaktionellen Klarstellungen.
  3. Änderungen, die Art, Umfang oder Struktur der Hauptleistung, das Lizenzmodell oder die Vergütung für laufende Verträge nachteilig verändern, sind vom Änderungsrecht ausgeschlossen.
  4. Der Provider informiert mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als genehmigt; auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird hingewiesen.
  5. Bei fristgerechtem Widerspruch ist der Provider berechtigt, den Vertrag zum geplanten Inkrafttreten ordentlich zu kündigen, sofern ein Festhalten ohne die geänderten AGB nicht zumutbar ist.

22. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist München.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Anlage 1 · Preis- und Leistungsblatt

Für den Online USt-ID Prüfer (SaaS) und die API-Schnittstelle · Stand: 15.09.2025

1. Gegenstand und Geltungsbereich

  1. Dieses Preis- und Leistungsblatt regelt die angebotenen Lizenzmodelle, Abrechnungslogiken, Kontingente und Zählregeln.
  2. Es ist Bestandteil der AGB und gilt ergänzend zu diesen.
  3. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der AGB vor, soweit dieses Blatt keine ausdrücklich abweichenden Regelungen enthält.

2. Lizenzmodelle

  1. Der Anbieter stellt ein transaktionsbasiertes und ein stammdatenbasiertes Lizenzmodell zur Verfügung.
  2. Die Modelle können einzeln oder, sofern angeboten, kombiniert genutzt werden. Leistungsumfang, Kontingenthöhen und Vergütung ergeben sich aus Vertrag, Angebot oder Bestellbestätigung.

3. Transaktionsbasiertes Lizenzmodell

  1. Die Abrechnung erfolgt nach einzelnen, vom Kunden ausgelösten Transaktionen.
  2. Als Transaktion gilt jede technisch erfolgreich verarbeitete Aktion eines definierten Typs, ob über Weboberfläche oder API.
  3. Eigenständige Transaktionen sind insbesondere jede USt-IdNr.-Prüfung, jede Erstellung eines PDF-Berichts, jede qualifizierte Zeitstempel-Signatur sowie jede weitere ausdrücklich als Transaktionstyp ausgewiesene Aktion.
  4. Jede Transaktion wird einmal pro erfolgreicher Ausführung gezählt.
  5. Technisch fehlgeschlagene Transaktionen werden nicht abgerechnet.

4. Stammdatenbasiertes Lizenzmodell

  1. Die Abrechnung erfolgt nach der Anzahl erstmalig geprüfter eindeutiger USt-IdNrn. innerhalb des Nutzungszeitraums.
  2. Ein Stammdatensatz ist eine eindeutige USt-IdNr. inkl. Länderkennzeichen, für die mindestens eine anrechnungsrelevante Prüftransaktion ausgelöst wurde.
  3. Für die vereinbarte Anzahl erstmalig geprüfter Stammdatensätze dürfen Prüftransaktionen innerhalb des Zeitraums grundsätzlich unbegrenzt durchgeführt werden, sofern im Angebot vorgesehen.
  4. Die unbegrenzte Nutzung bezieht sich ausschließlich auf Prüftransaktionen. PDF-Berichte und Zeitstempel-Signaturen erfolgen stets transaktionsbasiert.
  5. Eine Überschreitung des Kontingents ist nicht zulässig; nicht genutzte Kontingente verfallen mit Ablauf des Nutzungszeitraums.

5. Technische Schutzmaßnahmen, Kontingentüberschreitung, Fälligkeit

  1. Der Anbieter darf zur Sicherung der vertragsgemäßen Nutzung und Systemstabilität technische Maßnahmen einsetzen (z. B. Rate-Limits, Sperren, Hinweise), auch ohne vorherige Ankündigung.
  2. Bei Erreichen eines Kontingents ist der Anbieter berechtigt, die Nutzung zu sperren oder, sofern vereinbart, eine Nachberechnung vorzunehmen (Overage). Ein Anspruch auf automatische Erweiterung besteht nicht.
  3. Der Abrechnungszeitraum ergibt sich aus Vertrag, Angebot oder Bestellbestätigung; die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus fällig.

Anlage 2 · Leistungsbeschreibung

Für den Online USt-ID Prüfer (SaaS) und die API-Schnittstelle · Stand: 15.09.2025

1. Leistungsgegenstand

  1. Der Anbieter stellt eine webbasierte Softwarelösung zur Prüfung von USt-IdNrn. sowie eine zugehörige API-Schnittstelle bereit.
  2. Die Bereitstellung erfolgt als Software-as-a-Service über das Internet; eine physische Überlassung erfolgt nicht.

2. Funktionaler Umfang

  1. Die Software ermöglicht die Prüfung deutscher und ausländischer USt-IdNrn. im Bestätigungsverfahren gemäß § 18e UStG.
  2. Die Prüfungen erfolgen über die Anbindung an das BZSt sowie das MIAS der Europäischen Kommission.
  3. Ergebnisse werden in der Weboberfläche durch Status- und Farbkennzeichnungen dargestellt, über die API gemäß der gültigen OpenAPI-Spezifikation.

3. Bestätigungsanfragen und Dokumentation

  1. Bei qualifizierten Bestätigungsanfragen können die elektronischen Antworten des BZSt dokumentiert werden.
  2. Auf Wunsch kann die Dokumentation optional mit einer qualifizierten Zeitstempel-Signatur versehen werden; diese ist nicht Bestandteil der Grundleistung.
  3. Bis 30.11.2025 erfolgt die Dokumentation als PDF mit eingebetteten Datensätzen, ab 01.12.2025 zusätzlich oder ausschließlich als strukturierte JSON-Datei.

4. PDF-Berichte und Archivierung

  1. Die Software kann optional PDF-Berichte erzeugen, zum Download bereitstellen oder per E-Mail übermitteln.
  2. Die Archivierung obliegt ausschließlich dem Kunden; eine Archivierungsleistung ist nicht Bestandteil des Umfangs.
  3. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Datenverluste oder fehlerhafte Archivierung beim Kunden.

5. Verfügbarkeit und Drittsysteme

  1. Die Software wird grundsätzlich durchgehend bereitgestellt, ausgenommen Wartung, sicherheitsrelevante Maßnahmen und unvermeidbare Störungen.
  2. Die Durchführung von Prüfungen hängt von der Verfügbarkeit der Systeme des BZSt und MIAS ab.
  3. Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, die auf die Nichtverfügbarkeit dieser Drittsysteme zurückzuführen sind.

6. Wartung und Support

  1. Wartungs- und Supportleistungen werden im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs erbracht.
  2. Supportanfragen werden mit angemessener Sorgfalt bearbeitet; Reaktionszeiten stellen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, keine verbindlichen Zusagen dar.
  3. Ein Anspruch auf bestimmte Verfügbarkeiten oder Wiederherstellungszeiten besteht nur im Rahmen einer gesonderten SLA.
  4. Supportanfragen sind per E-Mail an support@optimussoftware.de einzureichen.